Der Verein wird durch den/die Vorsitzende/n vertreten. Die Vertretungsmacht des/der Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften über einen Betrag von mehr als 50.000,00 Euro die Zustimmung eines Stellvertreters erforderlich ist. Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung: - Abschluss von Rechtsgeschäften über einen Betrag von mehr als 100.000,00 Euro, - Übernahme von Bürgschaften oder Garantien, die Erklärung von Schuldbeitritten und die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten.