Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern des Vorsitzenden und bis zu zwei Schatzmeistern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam und zwar durch den Vorsitzenden und einem seiner Stellvertreter oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstands vertreten.