Der Vorstand besteht mindestens aus: der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden/dem stellvertretenden Vorsitzenden; dem Vorstandsmitglied für Finanzen; der Schriftführerin/dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.