Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Kassenwartin, der/die Technischen Projektleiter/in und der/die Kaufmännische Projektleiter/in. Jeweils zwei Vorstandmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.