Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden/einer stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister/einer Schatzmeisterin, einem Schriftführer/einer Schriftführerin und bis zu drei Beisitzern/Beisitzerinnen. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein.