Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, seinem/ihrem Stellvertreter/-in, einem/-r Schriftführer/-in und dem/der Kassenwart/-in. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.