Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.