Dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB gehören an: die Vorsitzenden (zwei Personen) sowie der Schatzmeister/Kassenführer. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte über 750,00 EUR pro Jahr bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.