Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zur Unterzeichnung der Zuwendungsbescheinigungen sind die Vorstandsmitglieder jeweils einzelvertretungsberechtigt.