Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Kassierer/in und der/die Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.