Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/Kassenwart, dem stellvertretenden Schatzmeister/Kassenwart, dem Schriftführer sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern/Beisitzern Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten.