Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 1.000,00 Euro und mehr die Zustimmung der Mitgliederversammlung einstimmig erforderlich ist.