Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam mit einem weiteren vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.