Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn beide Vorsitzende unterschreiben, ab 5000,00 EUR nur wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.