Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 10491
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Allrad- und Geländewagen-Club Marl
b)
Marl
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1.
Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem
anderen Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Bis zu
einem Geschäftswert von 500 DM sind der 1.
Vorsitzende oder sein Stellvertreter bevollmächtigt
Rechtsgeschäfte für den Verein abzuschließen.
Rechtsgeschäfte über einen Geschäftswert von 500 DM
bis zu 1.500 DM kann der 1. Vorsitzende und sein
Stellvertreter gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied tätigen. Über vorgenannten
Geschäftswert hinausgehende Rechtsgeschäfte müssen
dem vom Vorstand einzuberufenden
Haushaltsausschuss sachlich richtig bekannt gemacht
werden, der den Vorsitzenden und ein Vorstandsmitglied
gemeinsam ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt,
dieses Rechtsgeschäft zu erledigen. In der Regel reicht
zur Beschlussfassung des Vorstandes die einfache
Mehrheit, auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes im
Einzelfall eine 2/3-Mehrheit. Die 2/3-Mehrheits-Regelung
soll bei allen wichtigen, den Verein betreffenden
Abstimmungen gewählt werden.
b)
1. Vorsitzender:
Swoboda, Alfred, technischer Angestellter, Marl
stellvertretender Vorsitzender:
Lemke, Robert, Designer, Herten
Vorstand:
Biermann, Hans-Jürgen, Betriebsschlosser, Dorsten
Vorstand:
Heidinger, Hans-Georg, Facharbeiter, Marl
Vorstand:
Schulz, Klaus, Maschinenschlosser, Marl
Vorstand:
Biermann, Jürgen, Kaufmann, Marl
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.02.1982
a)
10.12.2008
Lenz
b)
Tag der ersten Eintragung:
01.04.1982
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 488 AG Marl
getreten.
Freigegeben am 10.12.2008.
Abruf vom 25.12.2024