Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 10283
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kolpinghaus Marl-Drewer
b)
Marl
a)
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich
belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen
c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr abschließen
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 DM
führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schritlichen
Genehmigung des Zentralpräsidiums der Deutschen
Kolpingsfamilie.
b)
Schriftführer:
Althoff, Karl-Heinz, Marl
stellvertretender Vorsitzender:
Bösing, Heribert, Marl, *XX.XX.1943
Schatzmeister:
Dickerhoff, Klaus, Marl, *XX.XX.1935
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.11.1950 zuletzt geändert am 12.03.1981
a)
06.01.2009
Lenz
b)
Tag der ersten Eintragung:
31.05.1952
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 283 AG Marl
getreten.
Freigegeben am 06.01.2009.
2
a)
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 25.03.2009, 03.04.2009 und vom 13.07.2009 haben die
Änderung der Satzung in § § 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10, 12, 13 und 14 beschlossen.
a)
10.03.2010
Kirsch
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen
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Nummer des Vereins:
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VR 10283
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich
belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen
c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr abschließen
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 EUR
führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schritlichen
Genehmigung des Zentralpräsidiums der Deutschen
Kolpingsfamilie.
b)
Gewählt als
Beisitzer:
Hellmons, Herbert, Marl, *XX.XX.1931
Geändert, nunmehr:
Vorsitzender:
Bösing, Heribert, Marl, *XX.XX.1943
Geändert, nunmehr:
stellvertr. Vorsitzender:
Dickerhoff, Klaus, Marl, *XX.XX.1935
3
a)
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit dem
Schriftführer oder dem Beisitzer.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich
belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 Punkt 1
(Vorstand) beschlossen.
a)
02.10.2013
Nießen
Abruf vom 25.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr abschließen
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 EUR
führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der
schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des
Kolpingwerkes Deutschland.
b)
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Dickerhoff, Klaus, Marl, *XX.XX.1935
Nicht mehr
Beisitzer:
Hellmons, Herbert, Marl, *XX.XX.1931
Gewählt als
Beisitzer:
Bach, Ludger, Marl, *XX.XX.1961
Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Steinberg, Andreas, Marl, *XX.XX.1968
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