Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Über das Vermögen des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Der Vorstand bedarf für die Verfügung von Vereinsmitteln je Geschäftsvorgang von mehr als EUR 2.500,00 die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung.