Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,00 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, ansonsten vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.