Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten der 2. Vorsitzende und der Kassenwart den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.