Jedes Vorstandsmitglied vertitt einzeln und ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften von 2 Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter immer der Kassenwart.