Der Verein wird vertreten durch den 1. und den 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.