Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung sind der/die 1. Vorsitzende mit Alleinvertretungsmacht befugt. Der/die 2. Vorsitzende ist zusammn mit dem/die Schatzmeister*in zur Vertretung befugt. Für die Erledigung der finanziellen Angelegenheiten (insbesondere Bankgeschäfte) sind der/die 1. Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in, jeweils mit Alleinvertretungsvollmacht, befugt.