Der 1. und 2. Vorsitzende sind jeweils einzeln berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam. Der Vorstand ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.