Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, im übrigen vertreten der Stellvertreter und der Schatzmeister den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschaften mit einem Geschäftswert über 3.000,- € sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z. B.Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den/die 1. Vorsitzende/n und ein weiteres Mitglied des Vorstands gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschaftswert über 10.000,- € sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,- € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.