Der Verein wird durch 3 Mitglieder gemeinschaftlich vertreten, mit der Maßgabe dass der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder eines der weiteren Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich mit 2 weiteren Vorstandsmitgliedern, die mit dem Vorsitz oder stellvertetenden Vorsitz beauftragt sind, gemeinsam vertreten.