Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Verfügungen über Vereinsvermögen vertreteten zwei der drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 10.000,00 Euro wird der Verein mit Wirkung gegen Dritte durch den Vorstandsvorsitzenden, den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam vertreten.