Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Außenvertretungsmacht des Vorstandes ist beschränkt, sodass es der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf für An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Beteiligung an Gesellschaften gleich welcher Art und Aufnahme von Darlehen ab 10.000,00 Euro.