Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.