Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Zur Belastung des Vereinsvermögens von mehr als 2500,00 Euro ist ein Beschluß der Mitgliederversammlung erforderlich.