Zum Vorstand gehören: Mindestens ein Vorstandsmitglied, höchstens 3 Vorstandsmitglieder. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.