Zum Vorstand gehören: Zwei Vorstandsmitglieder. Der stellvertretende Vorsitzende ist zugleich Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Der Schatzmeister ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und Grundstücksgleichen Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.