Zum Vorstand gehören: Fünf Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert oder einer Haftungssumme von mehr als 15.000,00 € ist die vorherige Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen.