Zum Vorstand gehören: 3 Vorstandsmitglieder. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zum An- und Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz, für die Beteiligung an Gesellschaften sowie zur Aufnahme von Darlehen ab 10.000,- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.