Zum Vorstand gehören: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Schatzmeister. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand muss für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,00 EUR im Einzelfall zuvor die schriftliche Zustimmung des Beirates einholen.