Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und ein weiteres Vorstandsmitglied. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als eintausend Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.