Zum Vorstand gehören: Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer. Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter Erster oder Zweitr Vorsitzender, vertreten, Der Vorstand ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.