Zum Vorstand gehören: Zwei gleichberechtigte Vorsitzende und ein Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 1.000,00 ein Mitgliederbeschluss erforderlich ist.