Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 2.000,00 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins gemeinsam unterzeichnet werden müssen.