Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf zur Eingehung von Rechtsgeschäften der Zustimmung der Mitgliederversammlung, wenn diese im Einzelfall eine Verpflichtung des Vereins im Wert von 1.000,00 Euro beinhalten.