Zum Vorstand gehören: Erster Vorsitzender, zweiter Vorsitzender, Schriftführer und Kassenwart. Der erste Vorsitzende und der Schriftführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der zweite Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden oder dem Schriftführer.