Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, erster stellvertretender Vorsitzender, zweiter stellvertretender Vorsitzender und der Sekretär. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der erste stellvertretende Vorsitzende, der zweite stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt. Grundstückserwerb kann jedoch nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Dachverbandes erfolgen.