Zum Vorstand gehören: 1. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer, Kassierer und Beisitzer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Darlehens von mehr als 5000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.