Zum Vorstand gehören: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassenwart. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 3.000,00 EURO nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtsvorstands.