Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Geschäftsführer und Kassenwart. Der geschäftsführende Vorstand kann um bis zu vier Beisitzer erweitert werden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, unter denen sich der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende befinden muss.