Zum Vorstand gehören: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 Euro (in Worten: Zweitausend) und deren Verwendung die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.