Zum Vorstand gehören: Zwei Vorsitzende und sechs weitere Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei ein Vorstandsmitglied ein Vorsitzender sein muss. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2.500 ,- Euro bedürfen der Zustimmung des Vorstands durch schriftlich protokollierten Beschluss. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 20.000,- Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung durch schriftlich protokollierten Beschluss.