Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender. Beide vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 1000,00 EUR hinaus, insbesondere für die Aufnahme von Darlehen, die Zustimmung der Mitgliedervollversammlung erforderlich ist.