Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, Kassenwart. Sie sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 20.000,00 EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.