| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zum Vorstand gehören: Diözesanpräses, Diözesanbundesmeister, stellvertretender Diözesanbundesmeister, der Diözesanschriftführer und Diözesanschatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Bischofs von Essen: der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, soweit der Wert der einzelnen Rechtsgeschäfte den Betrag von € 100.000,00 übersteigt; die Vergabe von Darlehen, sofern nicht die Vorschriften über die Mündelsicherheiten erfüllt sind; die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von sonstigen Schuldverpflichtungen in Höhe von jeweils mehr als € 50.000,00 die Übernahme von Bürgschaften; die Planung und der Abschluss von Verträgen betreffend die Durchführung von Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von € 10.000,00 übersteigt; der Abschluß von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von € 10.000,00 übersteigt. |