Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für alle nicht lediglich rechtlich vorteilhaften Rechtsgeschäfte, die Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte betreffen oder deren Wert 12.500,00 EUR übersteigt,bedürfen die Vorstandsmitglieder die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Veräußerung von Immobiliarvermögen aus dem Vereinsbesitz bedürfen die Vorstandsmitglieder die Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung und des Vorstandes des Hausbauvereins Unitas e. V. , Bonn ( AG Bonn, VR 3140 )